Bei einer Mitarbeiterbefragung sollte idealerweise nichts schiefgehen – wird sie doch im Regelfall von vielen Personen im Unternehmen (kritisch) beobachtet und verfolgt. Eine häufig gestellte Frage bei der Vorbereitung lautet: Soll wirklich die komplette Belegschaft einbezogen werden, also auch Zeitarbeiterinnen, Aushilfen und Werkstudierende? Wir gehen dieser Frage im folgenden Beitrag nach.
Sorgfältige Durchführung verursacht Aufwand
Die Frage, ob wirklich jede Person im Unternehmen befragt werden sollte, ist verständlich, da eine Befragung aller Mitarbeitenden sowieso schon einen hohen Aufwand mit sich bringt: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung inklusive Auswertung. Warum sich also nicht einige Auswertungen sparen?
Auswahl wird als ungerecht empfunden
Ein Problem, das hieraus entstehen kann, ist, dass sich die ausgeschlossenen Mitarbeitenden herabgesetzt fühlen. Das passiert nicht nur, wenn ganze Gruppen, z.B. Aushilfen, ausgeschlossen werden, sondern auch wenn eine Stichprobe repräsentativ ausgewählt wurde. Denn es gibt immer Mitarbeitende, die befragungsmüde sind, und solche, die sehr engagiert an Befragungen teilnehmen. Wenn Letzteren die Möglichkeit dazu verwehrt wird, verursacht das bei diesen schlechte Stimmung.
Häufig werden derartige Differenzierungen aber nicht nur von den ausgeschlossenen Mitarbeitenden als ungerecht empfunden, sondern auch von den anderen Teilen der Belegschaft. Das kann zum einen die Motivation an der Teilnahme der Befragung mindern, zum anderen sogar zu einem Akzeptanz- und Vertrauensverlust der Umfrage führen.
Ausschluss nur unter engen Kriterien
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Ausschluss einzelner Mitarbeitender hingegen denkbar:
- Personen, die erst sehr kurze Zeit im Unternehmen sind
Hier besteht die Möglichkeit, einen Stichtag für die Abgabe der Adressen der Teilnehmenden festzulegen und durchaus auch transparent zu kommunizieren. D.h. alle Mitarbeitenden, die zu diesem Stichtag im Unternehmen angestellt sind, werden befragt.
- Mitarbeitende, die gekündigt haben
Durch Abbau von verbliebenen Urlaubstagen und knappe Kündigungsfristen sind Mitarbeitende nach einer Kündigung häufig sehr schnell nicht mehr verfügbar. Da die Vorbereitung des Adress-Pools normalerweise mit Vorlauf vonstattengeht, können Personen ausgeschlossen werden, die voraussichtlich sowieso nicht mehr erreichbar sind.
- Temporäre Kräfte
Zeitarbeiterinnen und -arbeiter oder auch temporäre Aushilfen sollten nur dann zu einer Befragung eingeladen werden, wenn sie mindestens halbtags beschäftigt sind und wenn sie zum Zeitpunkt der Umsetzung der Ergebnisse voraussichtlich auch noch im Unternehmen tätig sein werden.
Transparenz der Ausschluss-Kriterien
Derartige Einschränkungen sollten jedoch gegenüber allen Mitarbeitenden offen kommuniziert werden, Stichwort Transparenz. Sonst besteht beispielsweise gerade bei einer sehr integrativen Abteilung die Möglichkeit, dass diese sich mit der neuen Kollegin, die keine Einladung erhalten hat, solidarisiert und die Motivation an der Teilnahme kollektiv sinkt.
Fazit
Die Sensibilität von Mitarbeitenden, wenn es um Befragungen geht, ist hoch. Daher sollten Ausschlüsse bestimmter Gruppen, egal wie fair sie vorgenommen werden, möglichst vermieden werden. Denn es besteht immer die Gefahr, dass diese Ausschlüsse nicht akzeptiert werden und in der Folge das Vertrauen in die Umfrage abnimmt. Daher hat es sich bewährt, mehr oder weniger allen Mitarbeitenden die Möglichkeit der Teilnahme einzuräumen – es sei denn, sie fallen unter die engen Ausschlusskriterien. Diese sind sorgfältig abzuwägen und können von Unternehmen zu Unternehmen auch unterschiedlich ausfallen.
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